17.05.2012 / 21:54


Entnitratisierung



Allgemeine Informationen



Entnitratisierung
Nach der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg/l festgesetzt worden.
Um auch nur den Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auszuschalten, ist der vorgeschriebene Grenzwert unbedingt einzuhalten.
Nitrat an sich ist zwar gesundheitlich nicht bedenklich. Es kann sich aber im menschlichen Körper zu Nitrit umwandeln, und dieses Nitrit führt insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer Blockierung des Sauerstofftransportes durch das Blut (Blausucht). Außerdem können Nitrite zusammen mit Aminen karzinogone - krebserregende - Nitrosamine bilden.

Besonders in landwirtschaftlich genutzten Wassereinzugsgebieten können Nitrate in das Grundwasser gelangen, wenn die Pflanzen, je nach Niederschlagmenge, die Nährstoffe nicht restlos aufnehmen können. Hier findet eine stetige Anreicherung statt. Dies kann dazu führen, dass das geförderte Wasser nicht mehr der Trinkwasserverordnung entspricht. Wird der Grenzwert von 50 mg/l überschritten, muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden.

Wer Wasser, welches der Trinkwasserverordnung nicht entspricht, anderen zur Verfügung stellt macht sich strafbar. Dies ist besonders zu beachten, wenn Sie Mieter und Gäste mit Ihren Brunnenwasser versorgen.


Die Entnitratisierungsanlagen von JUDO:

JUDO DENITRATOR:

Zur Reduzierung des Nitratgehaltes nach dem Ionenaustauschverfahren. 


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