Entnitratisierung Nach der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg/l festgesetzt worden. Um
auch nur den Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
auszuschalten, ist der vorgeschriebene Grenzwert unbedingt einzuhalten. Nitrat
an sich ist zwar gesundheitlich nicht bedenklich. Es kann sich aber im
menschlichen Körper zu Nitrit umwandeln, und dieses Nitrit führt
insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer Blockierung des
Sauerstofftransportes durch das Blut (Blausucht). Außerdem können
Nitrite zusammen mit Aminen karzinogone - krebserregende - Nitrosamine
bilden. Besonders
in landwirtschaftlich genutzten Wassereinzugsgebieten können Nitrate in
das Grundwasser gelangen, wenn die Pflanzen, je nach Niederschlagmenge,
die Nährstoffe nicht restlos aufnehmen können. Hier findet eine stetige
Anreicherung statt. Dies kann dazu führen, dass das geförderte Wasser
nicht mehr der Trinkwasserverordnung entspricht. Wird der Grenzwert von
50 mg/l überschritten, muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden.
Wer
Wasser, welches der Trinkwasserverordnung nicht entspricht, anderen zur
Verfügung stellt macht sich strafbar. Dies ist besonders zu beachten,
wenn Sie Mieter und Gäste mit Ihren Brunnenwasser versorgen.