10.09.2010 / 06:13


Trinkwasserhygiene



Kontrollen durch Gesundheitsämter

Auswahl

Hygienproblematik in öffentlichen Gebäuden

Das Gesundheitsamt überwacht verstärkt Anlagen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit, insbesondere Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Gaststätten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen, bereitgestellt wird.

Werden dem Gesundheitsamt Beanstandungen einer anderen Trinkwasseranlage bekannt, so kann diese ebenfalls in die Überwachung einbezogen werden (TrinkwV §18, Abs. 1).

Zur Durchführung richtet das Gesundheitsamt ein Überwachungsprogramm auf der Grundlage geeigneter stichprobenartiger Kontrollen ein (§19, Abs. 7). Im Bedarfsfall können die Untersuchungen in kürzeren Abständen als planmäßig vorgesehen durchgeführt und auf weitere Mikroorganismen ausgedehnt werden (§20, Abs. 1). Von den genannten Mikroorganismen werden verstärkt Legionellen in Betracht gezogen, die auch Gegenstand periodischer Untersuchungen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation öffentlicher Gebäude sind (TrinkwV, Anlage 4).

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